Fahrzeugklassen

Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, sowie nicht mehr als 8 Sitzplätze, außer Führersitz.

Mit Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen: Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination nicht größer ist als 3500 kg.

Voraussetzung
Mindestalter: 17 bzw. 18 Jahre

Einschluss der Klasse
AM und L

Theoretische Ausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Ersterwerb
12 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff

Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, AM, T oder L)
6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff

Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, aber max. 3500 kg

Mindestalter
18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren.

Vorbesitz erforderlich
Klasse B erforderlich

Einschluss der Klasse
keine

Theoretische Ausbildung
keine theoretische Ausbildung erforderlich

Praktische Ausbildung
Praktische Prüfung erforderlich

Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)

Mindestalter
24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)

Voraussetzung
Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt

Einschluss
Klassen A2, A1 und AM

Hinweise
Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

Krafträder (Leichtkrafträder) – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³ einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg

Mindesalter
16 Jahre

Voraussetzung
Keine andere Klasse ist Voraussetzung

Einschluss
Klasse AM

Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/k

Mindestalter
18 Jahre

Voraussetzung
Keine andere Klasse ist Voraussetzung

Einschluss
Klasse A1 und AM

Hinweise
Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein). Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen.

Motorrad-fahren mit der neuen Fahrerlaubnisklasse B196

Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B wird das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 ab dem 31.12.2019 erleichtert.

Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 Autofahrern die Möglichkeit eröffnet, nach einigen Stunden Theorie und Praxis aufs Leichtkraftrad umzusteigen. Wer die Führerscheinklasse B hat, kann damit ohne zusätzliche Prüfung auch den A1- Führerschein bekommen.

Was darf ich fahren?

  • Motorisierte Zweiräder
  • bis zu 125 ccm
  • max. 15 PS (11kw)

Meine Voraussetzungen?

  • mindestens 25 Jahre alt
  • Fahrerlaubnis Klasse B min. 5 Jahre

Was muss ich tun?

  • Motorrad-Theorieunterricht besuchen
  • Mindestens 10x Übungstunden